am 25.08.2021

Richtlinien zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung

Jeder Teilnehmer muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies vor Beginn der Versammlung am Einlass bestätigen bzw. nachweisen:

- Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.

- Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.

- Es liegt ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden ist, oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vor. Ein Selbsttest kann als Nachweis ebenfalls verwendet werden. Dieser muss vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Hierzu bitte frühzeitig ankommen und etwas Zeit einplanen.

Von der Testpflicht befreit sind Personen,

- die den Nachweis einer vollständigen Impfung vorweisen können.

- die einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens aber sechs Monate zurückliegt, vorlegen können.



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